Auf dieser Seite können Sie die AGB lesen
Home | Kontakt | AGB | Datenschutz | Impressum
Coming Soon  

AGB

Die Lösungsvirtuosen
Maritta Krumm
Kemptener Straße 63,
81475 München

Allgemeine Vertragsgrundlagen Kommunikationsdesign (AVG Kommunikationsdesign)

1. Allgemeines

1.1 Die nachfolgenden AVG gelten für alle Verträge über Kommunikationsdesign Leistungen zwischen
Die Lösungsvirtuosen und dem Auftraggeber ausschließlich. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn
der Auftraggeber Allgemeine Geschäftsbedingungen verwendet und diese entgegenstehende oder
von den hier aufgeführten AVG abweichende Bedingungen enthalten.

1.2 Auch gelten die hier aufgeführten AVG, wenn Die Lösungsvirtuosen in Kenntnis entgegenstehender
oder von den hier aufgeführten Bedingungen abweichender Bedingungen des Auftraggebers
den Auftrag vorbehaltlos ausführt.

1.3 Abweichungen von den hier aufgeführten Bedingungen sind nur dann gültig, wenn ihnen
Die Lösungsvirtuosen ausdrücklich schriftlich zustimmt.

2. Vertragsgegenstand; Urheberrecht und Nutzungsrechte

2.1 Jeder der an Die Lösungsvirtuosen erteilte Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag, der auf die Einräumung
von Nutzungsrechten an den Werkleistungen gerichtet ist. Der Vertrag hat nicht zum Gegenstand die
Überprüfung der wettbewerbsrechtlichen Zulässigkeit der Arbeiten der Die Lösungsvirtuosen. Er beinhaltet
auch nicht die Prüfung der Kennzeichen- oder sonstigen schutzrechtlichen Eintragungsfähigkeit oder
Verwendbarkeit der Arbeiten der Die Lösungsvirtuosen.
Der Auftraggeber ist für Recherchen selber verantwortlich.

2.2 Alle Entwürfe und Reinzeichnungen unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Die Bestimmungen dieses Gesetzes
gelten zwischen den Parteien auch dann, wenn die erforderlichen Schutzvoraussetzungen, z.b. die sog. Schöpfungshöhe,
im Einzelfall nicht gegeben sein sollten. Damit gelten in einem solchen Fall insbesondere die urhebervertragsrechtlichen
Regeln der §§ 31 ff. UrhG; darüber hinaus stehen den Parteien in einem solchen Fall insbesondere die urheberrechtlichen
Ansprüche aus §§ 97 ff. UrhG zu.

2.3 Alle Entwürfe und Reinzeichnungen dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung der Die Lösungsvirtuosen weder im Original
noch bei der Reproduktion verändert oder an Dritte weitergegeben werden. Jede Nachahmung – auch von Teilen – ist unzulässig.
Ein Verstoß gegen diese Ziffer 2.3 Satz 1 und 2 berechtigt Die Lösungsvirtuosen, eine Vertragsstrafe in Höhe von 100% der
vereinbarten bzw. nach dem AGD-Tarifvertrag für Design-Leistungen (neueste Fassung) üblichen Vergütung neben der
ohnehin zu zahlenden Vergütung zu verlangen.

2.4 Die Lösungsvirtuosen räumen dem Auftraggeber die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte ein.
Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird jeweils nur das einfache Nutzungsrecht eingeräumt. Eine Übertragung der
Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung.

2.5 Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung auf den Auftraggeber über.

2.6 Die Lösungsvirtuosen sind auf den Vervielfältigungsstücken als Urheber zu nennen. Ein Verstoß gegen diese
Bestimmung berechtigt Die Lösungsvirtuosen, eine Vertragsstrafe in Höhe von 100% der vereinbarten bzw. nach
dem AGD-Tarifvertrag für Design-Leistungen (neueste Fassung) üblichen Vergütung neben dieser zu verlangen.

2.7 Vorschläge des Auftraggebers bzw. seiner Mitarbeiter oder seine bzw. deren sonstige Mitarbeit haben
keinen Einfluß auf die Höhe der Vergütung. Sie begründen kein Miturheberrecht.

2.8 Die Entwürfe und Reinzeichnungen dürfen nur für den vereinbarten Nutzungsumfang (zeitlich, räumlich und inhaltlich)
verwendet werden. Jede Nutzung über den vereinbarten Nutzungsumfang (zeitlich, räumlich und inhaltlich) hinaus ist nicht
gestattet und berechtigt Die Lösungsvirtuosen, eine Vertragsstrafe in Höhe von 100% der vereinbarten bzw. nach dem
AGD-Tarifvertrag für Design-Leistungen (neueste Fassung) üblichen Vergütung für diese erweiterte Nutzung neben der
ohnehin zu zahlenden Vergütung zu verlangen.

3. Vergütung

3.1 Entwürfe und Reinzeichnungen bilden zusammen mit der Einräumung von Nutzungsrechten eine einheitliche Leistung.
Die Vergütung erfolgt auf der Grundlage des AGD-Tarifvertrages für Design-Leistungen, sofern keine anderen
Vereinbarungen getroffen wurden. Die Vergütungen sind Nettobeträge, die zuzüglich der
gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen sind.

3.2 Werden keine Nutzungsrechte eingeräumt und nur Entwürfe und/oder Reinzeichnungen geliefert,
entfällt die Vergütung für die Nutzung.

3.3 Die Anfertigung von Entwürfen und sämtliche sonstigen Tätigkeiten, die Die Lösungsvirtuosen für
den Auftraggeber erbringt, sind kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.

4. Fälligkeit der Vergütung, Abnahme, Verzug

4.1 Die Vergütung ist bei Ablieferung des Werkes fällig. Sie ist ohne Abzug zahlbar. Werden die bestellten Arbeiten
in Teilen abgenommen, so ist eine entsprechende Teilvergütung jeweils bei einer solchen Teilabnahme fällig.
Erstreckt sich ein Auftrag über längere Zeit oder erfordert er von Die Lösungsvirtuosen hohe finanzielle Vorleistungen,
so sind angemessene Abschlagszahlungen zu leisten, und zwar 1/3 der Gesamtvergütung bei Auftragserteilung, 1/3
nach Fertigstellung von 50% der Arbeiten, 1/3 nach Ablieferung.

4.2 Die Abnahme darf nicht aus gestalterisch-künstlerischen Gründen verweigert werden.
Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit.

4.3 Bei Zahlungsverzug kann Die Lösungsvirtuosen Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem jeweiligen Basiszinssatz
der europäischen Zentralbank p.a. verlangen. Die Geltendmachung eines nachgewiesenen höheren Schadens bleibt vorbehalten.

5. Sonderleistungen, Neben- und Reisekosten

5.1 Sonderleistungen wie die Umarbeitung oder Änderung von Reinzeichnungen, Manuskriptstudium oder Drucküberwachung
werden nach dem Zeitaufwand entsprechend dem AGD-Tarifvertrag für Design-Leistungen (neueste Fassung) gesondert berechnet.

5.2 Die Lösungsvirtuosen ist nach vorheriger Abstimmung mit dem Auftraggeber berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen
Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, an
Die Lösungsvirtuosen entsprechende Vollmacht zu erteilen.

5.3 Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung der Die Lösungsvirtuosen
abgeschlossen werden, verpflichtet sich der Auftraggeber, Die Lösungsvirtuosen im Innenverhältnis von
sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluß ergeben.

5.4 Auslagen für technische Nebenkosten, insbesondere für spezielle Materialien, für die Anfertigung von
Modellen, Fotos, Zwischenaufnahmen, Reproduktionen, Satz und Druck etc. sind vom Auftraggeber zu erstatten.

5.5 Reisekosten und Spesen für Reisen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu unternehmen und mit dem
Auftraggeber abgesprochen sind, sind vom Auftraggeber zu erstatten.

6. Eigentum an Entwürfen und Daten

6.1 An Entwürfen und Reinzeichnungen werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch das Eigentum übertragen.

6.2 Die Originale sind an Die Lösungsvirtuosen nach angemessener Frist unbeschädigt zurückzugeben, falls nicht schriftlich
etwas anderes vereinbart wurde. Bei Beschädigung oder Verlust hat der Auftraggeber die Kosten zu ersetzen, die zur
Wiederherstellung der Originale notwendig sind. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt unberührt.

6.3 Auch die in Erfüllung des Vertrages entstehenden Daten und Dateien verbleiben im Eigentum der Die Lösungsvirtuosen.
Dieser ist nicht verpflichtet, Daten und Dateien an den Auftraggeber herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber deren Herausgabe,
so ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten.

6.4 Hat Die Lösungsvirtuosen dem Auftraggeber Daten und Dateien zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger
Zustimmung der Die Lösungsvirtuosen geändert werden.

6.5 Die Versendung sämtlicher in Ziffer 6.1 bis 6.4 genannten Gegenstände erfolgt auf Gefahr und für Rechnung des Auftraggebers.

7. Korrektur, Produktionsüberwachung, Belegexemplare und Eigenwerbung

7.1 Vor Ausführung der Vervielfältigung sind den Die Lösungsvirtuosen Korrekturmuster vorzulegen.

7.2 Die Produktionsüberwachung durch Die Lösungsvirtuosen erfolgt nur aufgrund besonderer Vereinbarung.
Bei Übernahme der Produktionsüberwachung ist Die Lösungsvirtuosen berechtigt, nach eigenem Ermessen
die notwendigen Entscheidungen zu treffen und entsprechende Anweisungen zu geben.

7.3 Von allen vervielfältigten Arbeiten überläßt der Auftraggeber an Die Lösungsvirtuosen 10 einwandfreie Belegexemplare
unentgeltlich. Die Lösungsvirtuosen ist berechtigt, diese Muster und sämtliche in Erfüllung des Vertrages entstehenden
Arbeiten zum Zwecke der Eigenwerbung in sämtlichen Medien zu verwenden und im Übrigen auf das Tätigwerden
für den Auftraggeber hinzuweisen.

8. Haftung

8.1 Die Lösungsvirtuosen haftet für entstandene Schäden z.b. an ihm überlassenen Vorlagen, Filmen, Displays, Layouts etc.
nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, es sei denn für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit;
für solche Schäden haftet Die Lösungsvirtuosen auch bei leichter Fahrlässigkeit. Im Übrigen haftet er für leichte Fahrlässigkeit nur,
sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflicht).

8.2 Für Aufträge, die im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers an Dritte erteilt werden, übernimmt Die Lösungsvirtuosen
gegenüber dem Auftraggeber keinerlei Haftung, es sei denn, Die Lösungsvirtuosen trifft gerade bei der Auswahl Verschulden.
Die Lösungsvirtuosen tritt in diesen Fällen lediglich als Vermittler auf.

8.3 Mit der Freigabe von Entwürfen oder Reinzeichnungen durch den Auftraggeber übernimmt dieser die Verantwortung
für die technische und funktionsmäßige Richtigkeit von Produkt, Text und Bild.

8.4 Für solchermaßen vom Auftraggeber freigegebenen Entwürfe oder Reinzeichnungen entfällt jede Haftung der Die Lösungsvirtuosen.

8.5 Beanstandungen offensichtlicher Mängel sind innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung des Werks schriftlich
bei Die Lösungsvirtuosen geltend zu machen. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Rüge.

9. Gestaltungsfreiheit, Durchführung des Auftrages und Vorlagen

9.1 Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen.
Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, so hat er die dadurch verursachten Mehrkosten zu tragen.

9.2 Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so kann Die Lösungsvirtuosen
eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann er auch Schadenersatzansprüche
geltend machen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt davon unberührt.

9.3 Der Auftraggeber versichert, daß er zur Verwendung aller an Die Lösungsvirtuosen übergebenen Vorlagen berechtigt ist.
Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt der Auftraggeber Die Lösungsvirtuosen
von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.

10. Vertragsauflösung Sollte der Auftraggeber den Vertrag vorzeitig kündigen, erhält Die Lösungsvirtuosen die vereinbarte Vergütung,
muß sich jedoch ersparte Aufwendungen oder durchgeführte oder böswillig unterlassene Ersatzaufträge anrechnen lassen (§ 649 bgb).
Die Parteien vereinbaren jedoch eine Pauschalierung der bis zu der Kündigung erbrachten Leistungen und Aufwendungen wie folgt:
bei Kündigung vor Arbeitsbeginn: 10% der vereinbarten Vergütung bzw. ist eine solche nicht vereinbart gilt, 10% der nach dem
AGD-Tarifvertrag für Design-Leistungen (neueste Fassung) üblichen Vergütung. Darüber hinaus sind natürlich abweichende individuelle
Vereinbarungen möglich. Dem Auftraggeber bleibt der Beweis tatsächlich geringerer Leistungen oder höherer Aufwendungen vorbehalten.

11. Schlussbestimmungen

11.1 Sofern der Auftraggeber Kaufmann ist, ist Erfüllungsort und Gerichtsstand der Sitz der Die Lösungsvirtuosen.

11.2 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Hier ist der Download der AGB als PDF möglich